Was ist ein Heilpraktiker

 

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis besitzen die Heilkunde auszuüben, ohne als Arzt approbiert zu sein. Die Befugnisse eines Heilpraktikers sind durch Gesetze und Verordnungen eingeschränkt. Im Gegensatz zu einem Arzt darf er z.B. keine verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, keine Geburtshilfe leisten oder die im Infektionsschutzgesetz genannten Infektionen behandeln.

Er übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus.

 

Um die Prüfung vor dem Gesundheitsamt bestehen zu können benötigt man ein umfangreiches medizinisches Wissen in den Bereichen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen.

Dazu zählt unter anderem:

  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre
  • Erkennen und Erstversorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Erkennen und unterscheiden von Volkskrankheiten (Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten)
  • Pathologie des Menschen
  • Psychopathologie
  • Klinischen Diagnosen (Differenzialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme, Deutung grundlegender Laborwerte)
  • Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Berufs- und Gesetzeskunde (gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)
  • Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde

 

 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Durchfallquoten von bis zu 80% belegen die hohen Anforderungen an die Bewerber.

Nach bestandener Prüfung folgt die Aus- und Fortbildung in den jeweiligen naturheilkundlichen Fachgebieten und Therapien, die der Heilpraktiker in seiner Praxis anbieten will.

Ein Vorteil den ein Heilpraktiker gegenüber den meisten Ärzten hat ist, dass er sich Zeit für seine Patienten nehmen kann. In der Regel bis zu einer Stunde. Das erlaubt ihm nicht nur auf die Symptome zu schauen und diese zu behandeln. Er geht den Beschwerden auf den Grund. Nur wenn die Ursachen erkannt und behandelt werden, kann es zu einer durchgreifenden Heilung kommen.

Der ganze Mensch steht im Focus.

 

Kostenerstattung:

Heilpraktiker können heilkundliche Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) in Rechnung stellen.

Die Privatkassen regeln die Kostenübernahme entsprechend eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Hier unterscheiden sich die Zuschüsse je nach Versicherung.

Der Bund und die Bundesländer gewähren Beamten Beihilfe.

Die Postbeamtenkrankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker ebenfalls mit Kassenleistungen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen keine Leistungen von Heilpraktikern. Für Selbstzahler kostet eine Behandlung zur Zeit 70 Euro (Stand Juni 2019).

praxis für ortho-bionomy® | heilpraktiker andreas korn | beim kupferhammer 5/2 | 72070 tübingen | Tel. 015 156 107 528 | info@heilpraktiker-andreaskorn.de

Was ist ein Heilpraktiker

 

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis besitzen die Heilkunde auszuüben, ohne als Arzt approbiert zu sein. Die Befugnisse eines Heilpraktikers sind durch Gesetze und Verordnungen eingeschränkt. Im Gegensatz zu einem Arzt darf er z.B. keine verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, keine Geburtshilfe leisten oder die im Infektionsschutzgesetz genannten Infektionen behandeln.

Er übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus.

 

Um die Prüfung vor dem Gesundheitsamt bestehen zu können benötigt man ein umfangreiches medizinisches Wissen in den Bereichen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen.

Dazu zählt unter anderem:

  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre
  • Erkennen und Erstversorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Erkennen und unterscheiden von Volkskrankheiten (Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten)
  • Pathologie des Menschen
  • Psychopathologie
  • Klinischen Diagnosen (Differenzialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme, Deutung grundlegender Laborwerte)
  • Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Berufs- und Gesetzeskunde (gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)
  • Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde

 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Durchfallquoten von bis zu 80% belegen die hohen Anforderungen an die Bewerber.

Nach bestandener Prüfung folgt die Aus- und Fortbildung in den jeweiligen naturheilkundlichen Fachgebieten und Therapien, die der Heilpraktiker in seiner Praxis anbieten will.

Ein Vorteil den ein Heilpraktiker gegenüber den meisten Ärzten hat ist, dass er sich Zeit für seine Patienten nehmen kann. In der Regel bis zu einer Stunde. Das erlaubt ihm nicht nur auf die Symptome zu schauen und diese zu behandeln. Er geht den Beschwerden auf den Grund. Nur wenn die Ursachen erkannt und behandelt werden, kann es zu einer durchgreifenden Heilung kommen.

Der ganze Mensch steht im Focus.

 

Kostenerstattung:

Heilpraktiker können heilkundliche Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) in Rechnung stellen.

Die Privatkassen regeln die Kostenübernahme entsprechend eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Hier unterscheiden sich die Zuschüsse je nach Versicherung.

Der Bund und die Bundesländer gewähren Beamten Beihilfe.

Die Postbeamtenkrankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker ebenfalls mit Kassenleistungen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen keine Leistungen von Heilpraktikern. Für Selbstzahler kostet eine Behandlung zur Zeit 70 Euro (Stand Juni 2019).

Was ist ein Heilpraktiker

 

Heilpraktiker ist eine in Deutschland geschützte Berufsbezeichnung für Personen, die nach dem deutschen Heilpraktikergesetz eine staatliche Erlaubnis besitzen die Heilkunde auszuüben, ohne als Arzt approbiert zu sein. Die Befugnisse eines Heilpraktikers sind durch Gesetze und Verordnungen eingeschränkt. Im Gegensatz zu einem Arzt darf er z.B. keine verschreibungspflichtige Medikamente verordnen, keine Geburtshilfe leisten oder die im Infektionsschutzgesetz genannten Infektionen behandeln.

Er übt seinen Beruf eigenverantwortlich aus.

 

Um die Prüfung vor dem Gesundheitsamt bestehen zu können benötigt man ein umfangreiches medizinisches Wissen in den Bereichen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen.

Dazu zählt unter anderem:

  • Kenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre
  • Erkennen und Erstversorgen akuter Notfälle und lebensbedrohlicher Zustände
  • Erkennen und unterscheiden von Volkskrankheiten (Stoffwechsel- und Herz-Kreislauferkrankungen, degenerative und übertragbare Krankheiten)
  • Pathologie des Menschen
  • Psychopathologie
  • Klinischen Diagnosen (Differenzialdiagnose, klinische Untersuchungen wie Inspektion, Palpation, Auskultation, Perkussion und Funktionsprüfungen der Organe und Körpersysteme, Deutung grundlegender Laborwerte)
  • Injektions- und Punktionstechniken, Blutabnahme
  • Praxishygiene, Desinfektion, Sterilisation
  • Berufs- und Gesetzeskunde (gesetzlichen Pflichten und Einschränkungen)
  • Anwendungsgebiete, Grenzen, Gefahren und Kontraindikationen von diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen der Naturheilkunde

 

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Durchfallquoten von bis zu 80% belegen die hohen Anforderungen an die Bewerber.

Nach bestandener Prüfung folgt die Aus- und Fortbildung in den jeweiligen naturheilkundlichen Fachgebieten und Therapien, die der Heilpraktiker in seiner Praxis anbieten will.

Ein Vorteil den ein Heilpraktiker gegenüber den meisten Ärzten hat ist, dass er sich Zeit für seine Patienten nehmen kann. In der Regel bis zu einer Stunde. Das erlaubt ihm nicht nur auf die Symptome zu schauen und diese zu behandeln. Er geht den Beschwerden auf den Grund. Nur wenn die Ursachen erkannt und behandelt werden, kann es zu einer durchgreifenden Heilung kommen.

Der ganze Mensch steht im Focus.

 

Kostenerstattung:

Heilpraktiker können heilkundliche Leistungen im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH 1985) in Rechnung stellen.

Die Privatkassen regeln die Kostenübernahme entsprechend eines abgeschlossenen Versicherungsvertrages. Hier unterscheiden sich die Zuschüsse je nach Versicherung.

Der Bund und die Bundesländer gewähren Beamten Beihilfe.

Die Postbeamtenkrankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker ebenfalls mit Kassenleistungen. Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen keine Leistungen von Heilpraktikern. Für Selbstzahler kostet eine Behandlung zur Zeit 70 Euro (Stand Juni 2019).

praxis für ortho-bionomy® | heilpraktiker andreas korn | beim kupferhammer 5/2

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